Falls Sie darüber nachdenken, in unser Wohnprojekt einzuziehen (auch längerfristig), können Sie sich gern auf unsere Warteliste setzen lassen mit einem Kontakt über unser Büro.
Wir werden Sie dann informieren, sobald eine Wohnung zur Verfügung steht. Die Warteliste dient lediglich der Information und es entstehen dadurch keine Rechtsansprüche.
Bevor ein Dauernutzungsvertrag abgeschlossen werden kann, muss der zukünftige Bewohner:, die zukünftige Bewohnerin Mitglied der Genossenschaft werden und die Wohnungsanteile zeichnen.